Rechtsprechung
VG Halle, 03.04.2017 - 2 A 235/16 HAL |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 3
Syrien, Deir al Zour, Deir ez-Zor, Islamischer Staat, Militärdienst, nichtstaatliche Verfolgung, Wehrdienstverweigerung, Wehrdienstentziehung, Flüchtlingsanerkennung, Reservisten, Folter, Asylantragstellung, IS, ISIS
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372
Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung
Auszug aus VG Halle, 03.04.2017 - 2 A 235/16
Überdies dürfte die Flüchtlingseigenschaft nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch deshalb zuzuerkennen sein, weil der Kläger bei einer Rückkehr von den staatlichen Sicherheitskräften in Anknüpfung an eine ihm wegen Verweigerung des Militärdienstes unterstellte regimefeindliche Gesinnung als Oppositioneller behandelt werden dürfte und ihm beachtlich wahrscheinlich Folter droht (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. Dezember 2016, 21 B 16.30372, zitiert aus juris).
- VG Cottbus, 17.12.2018 - 1 K 584/16 So verweist der Kläger in seiner Klagebegründung (vgl. S. 4) zur Untermauerung seiner These von der Verfolgung von Rückkehrern aus IS-Gebieten wegen einer Asylantragstellung im westlichen Ausland auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 3. April 2017 (Az.: 2 A 235/16 HAL).